Einwegpfand und Pfandsystem ab 01.01.2025 – Österreich

Einwegpfand und Pfandsystem ab 01.01.2025 – Österreich

Ab 1.1.2025 wird in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen eingeführt. Dies bedeutet, dass bei jedem Verkauf von Getränken, die in Verpackungen

  • aus Kunststoff oder Metall (somit Kunststoffflaschen und Metalldosen),
  • und mit einem Füllvolumen von 0,1l – 3l abgefüllt sind,

ein Pfandbetrag von € 0,25 pro Gebinde neben dem eigentlichen Verkaufspreis eingehoben werden muss.

Wichtiger Hinweis:
Das Pfand darf nicht in den Verkaufspreis eingerechnet werden, sondern muss extra ausgewiesen werden.

Die Rücknahme der betroffenen Verpackungen, die

  • mit dem österreichischen Pfandlogo (neben dem EAN-Code) gekennzeichnet,
  • restentleert und
  • unterdrückt sein müssen (die Verpackungen dürfen Beulen haben, jedoch muss das Etikett mit dem Pfandlogo sowie EAN-Code intakt/sichtbar sein),

muss durch jede Verkaufsstelle von Getränken erfolgen.

Somit ist jede Verkaufsstelle von Getränken in entsprechend betroffenen Verpackungen an den Endverbraucher auch eine Rücknahmestelle dieser Getränkeverpackungen und muss den Pfandbetrag von € 0,25 pro Gebinde ausbezahlen. Für den Rücknehmer besteht zudem das Angebot der Auszahlung einer sogenannten Handling Fee, also einer Aufwandsentschädigung.

Manuelle Rücknahme
Diese Art der Rücknahme empfiehlt sich für kleinere Verkaufsstellen. Es gilt hier die besondere Regelung, dass nur zurückgenommen werden muss, was auch

  • in gleichem Packstoff (also Kunststoff bzw. Metall),
  • in gleichem Füllvolumen und
  • in üblicher Menge pro Kaufakt durch diese Verkaufsstelle verkauft wird.

Beispiel:
Verkaufsstelle bietet nur 0,33l Coca Cola Metalldosen zum Verkauf an. Somit müssen hier auch nur 0,33l Metalldosen zurückgenommen werden – jedoch aber auch 0,33l Metalldosen anderer Getränkemarken! Werden üblicherweise 2 Dosen pro Verkaufsakt verkauft, so müssen auch nur 2 Dosen zurückgenommen werden.

Der manuelle Rücknehmer hat Sorge dafür zu tragen, dass er nur geeignete Verpackungen (s. o.: mit Pfandlogo, restentleert, unzerdrückt) zurücknimmt und das Pfand ausbezahlt.

Umsetzungsmöglichkeit im AEVO ERP-System

Im AEVO ERP-System ist ein Pfandartikel mit dem Verkaufspreis von EUR 0,25 inkl. USt. anzulegen und einer eigenen Artikelgruppe namens Pfand zuzuweisen. Dieser Artikel wird künftig beim Verkauf extra ausgewählt und mit derselben Menge verkauft.

Man kann alternativ den Artikel auch in einer Handelsstückliste einbinden damit der Kunde nur eine Position sieht, jedoch muss der Einzelpreis des Pfandes für den Kunden ersichtlich ausgewiesen werden. Eine eventuelle Beleganpassung wäre hier eventuell erforderlich.

Bei der Rücknahme wird dieser Artikel mit einer negativen Menge verwendet. Somit wird der Betrag bei der Rücknahme wieder in Abzug gebracht.

Wichtig: Dieser Artikel sollte bei Bedarf eine aktivierte Lagerführung sowie alle Karteikennzeichen aktiviert haben um im Nachgang entsprechende Auswertungen durchführen zu können.

Bei weiteren Fragen wende Dich bitte an unseren Support unter [email protected]

Wichtige Information für Kunden mit Schnittstellen Anbindung der AEVO an ein Rechnungswesen:
Wenn Du Dein AEVO ERP-System an ein Rechnungswesen mit aktiver Schnittstelle angebunden hast dann muß hier bitte einiges mehr beachtet werden. Über die Schnittstelle müssen eigene Konten im Ein- sowie im Verkauf hinterlegt werden. Bitte wende Dich in diesem Fall unbedingt an unseren Support.

Weiterführende Informationen findest Du unter:
https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/lebensmittelgewerbe/einwegpfand-und-pfandsystem
https://www.recycling-pfand.at/

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH

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