Zeiterfassung

Zeiterfassung

Gesetzliche Regelungen zur Zeiterfassung

Mit dem aktuellen Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfasssung vom 14. Mai 2019 sind Arbeitgeber zukünftig EU-weit verpflichtet die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch und lückenlos zu erfassen. 

Auf Grund der vielen Anfragen, werden wir Sie zukünftig auch in diesem Bereich unterstützen. Aktuell arbeiten wir sehr intensiv an der Entwicklung unseres neuen Moduls „PZE – Zeiterfassung“. Diese wird ab 2020 für Sie zur Verfügung stehen.

 
 

Folgende Punkte können zukünftig zusätzlich zur allgemeinen Zeiterfassung über unser voll integriertes Modul „Zeiterfassung“ abgebildet werden:

  • Klassische Erfassung der Arbeitszeiten lt. Gesetz (am PC, Tablett oder Smartphone)
  • Tätigkeiten können optional direkt zu einem Projekt oder einer Abrechnung erfasst und zugeordnet werden. Hier sparen Sie viel Zeit bei der Abrechnung der jeweiligen Tätigkeiten, da diese nicht händisch erfasst werden müssen.
  • Ihre Mitarbeiter können parallel zur Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit eröffnen, die wiederum genauso abgerechnet werden kann wie die Haupttätigkeit. 
  • Die Zeiterfassung kann mobil über unsere App gesteuert werden.
  • Es wird zusätzlich eine BDE (Betriebsdatenerfassung) geben, welche Ihre Betriebsdaten direkt ins System einbucht. Die Erfassung der Zeiten in der Werkstatt oder Halle steht Ihren Mitarbeiter somit zur Verfügung, die Zettelwirtschaft hat ein Ende

Möchten Sie mehr über das Zusatzpaket erfahren?

 
Dann kontaktieren Sie uns einfach per Mail oder vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Online Vorführungstermin.

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